Technische Regel zum abbrennen von Feuerwerken der BG RCI .
Stand 02/2018
- Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung
- Planung eines Feuerwerks
- Sicherheitsmaßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen für das Aufbauen und Abbrennen
- Zusätzliche Bestimmungen für Feuerwerke auf schwimmenden Anlagen, Wasserfahrzeugen, Kai-Anlagen und Stegen
- Zusätzliche Bestimmungen für Feuerwerke auf Bauwerken
- Maßnahmen nach Beendigung des Feuerwerks
- Hinweise zu speziellen Arbeitsgeräten und pyrotechnischen Gegenständen
- Beschädigte Feuerwerkskörper und Versager
- Schlussbemerkungen
- Anhang 1: Muster für einen Bericht über eine Abbrennplatzbesichtigung
- Anhang 2: Arbeitshilfe zur Ermittlung von Schutzabständen für den Abschuss von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F4 gemäß Anlage 6 zur 1. SprengV
- Anhang 3: Muster für eine Checkliste zur Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen
- Anhang 4: Auszug aus der Luftverkehrsordnung (LuftVO)
- Anhang 5: Literaturverzeichnis
- Bildnachweis