Technische Regel - Abbrennen von Feuerwerken

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AUSGABE !

Technische Regel zum abbrennen von Feuerwerken der BG RCI .

Stand 02/2018

  • Anwendungsbereich
  • Begriffsbestimmungen
  • Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung
  • Planung eines Feuerwerks
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Organisatorische Maßnahmen für das Aufbauen und Abbrennen
  • Zusätzliche Bestimmungen für Feuerwerke auf schwimmenden Anlagen, Wasserfahrzeugen, Kai-Anlagen und Stegen
  • Zusätzliche Bestimmungen für Feuerwerke auf Bauwerken
  • Maßnahmen nach Beendigung des Feuerwerks
  • Hinweise zu speziellen Arbeitsgeräten und pyrotechnischen Gegenständen
  • Beschädigte Feuerwerkskörper und Versager
  • Schlussbemerkungen
  • Anhang 1: Muster für einen Bericht über eine Abbrennplatzbesichtigung
  • Anhang 2: Arbeitshilfe zur Ermittlung von Schutzabständen für den Abschuss von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F4 gemäß Anlage 6 zur 1. SprengV
  • Anhang 3: Muster für eine Checkliste zur Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen
  • Anhang 4: Auszug aus der Luftverkehrsordnung (LuftVO)
  • Anhang 5: Literaturverzeichnis
  • Bildnachweis

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